Mit uns können Sie rechnen Als Büroservice sind wir spezialisiert auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle Ihrer Finanzbuchhaltung Unsere Tätigkeit erfordert ein hohes Fachwissen an steuerrechtlichen Kenntnissen, die durch permanente Fortbildung ergänzt werden Wir bieten Ihnen einen maßgeschneiderten Service, bei dem Sie die Kosten genau kalkulieren können. Hinweis auf die eingeschränkte Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen gem. § 8 Abs. 4 in Verbindung mit § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG: |
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